§ 1 Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Nachweis- / Vermittlungstätigkeit, bzw. mit der Anforderung eines
Exposés, Objektbesichtigungen oder Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer /
Vermieter eines von der ZeitWerk Immobilien GmbH (haftungsbeschränkt) angebotenen
Objektes kommt ein Maklervertrag mit dem Miet- bzw. Kaufinteressenten nach Maßgabe des
§ 2 zustande. Zur entgeltlichen Tätigkeit, auch für die andere Seite des beabsichtigten
Vertrags, sind wir berechtigt.
§ 2 Maklercourtage
Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Miet-/ Kaufvertrages, so
berechnet sich die Vermittlungsprovision wie folgt:
bei Vermittlung von Grundbesitz bebaut/ unbebaut jeweils 3,57 % inkl. MwSt. (kann auch
abweichen) aus dem Kaufpreis einschl. des Wertes all jener Leistungen & Werte, die der
Käufer übernimmt (z.B. Einrichtungsablöse) für Käufer
bei Anmietung von Wohnräumen 2,38 Netto-Monatsmieten inkl. MwSt. für den Vermieter
bei Suchauftrag durch den Mieter 2,38 Netto-Monatsmieten inkl. MwSt. für den Mieter
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der
Wohnungsvermittlung (§2 Abs. 1a WoVermRG)
bei Anmietung von Gewerberäumen mit einer Mietlaufzeit von unter 5 Jahren 3,57
Monatsbruttowarmmieten (inkl. Mehrwertsteuer), bei einer Mietlaufzeit ab 5 Jahren und
länger beträgt die Provision 3,57 % (inkl. Mehrwertsteuer) aus der 10-fachen
Jahresbruttowarmmiete für den Mieter. Optionsvereinbarungen werden der Laufzeit
hinzugerechnet. (Definition der Bruttomiete: Nettomiete & Nebenkosten & Heizkosten)
Bei Übernahme von Unternehmen, bei Firmenverkäufen, bei Übernahme von Waren und
Einrichtungsgegenständen etc., sowie bei Zahlungen von Ablösebeträgen an
Unternehmensverkäufer, Eigentümer oder Vermieter beträgt die Provision 3,57 % (inkl.
Mehrwertsteuer) aus der vereinbarten Summe. Diese Provisionspflicht bezieht sich
ausschließlich auf die Vermittlung von gewerblichen Objekten.
Die Provision bei Abschluss eines Erbbauvertrages beträgt 3,57 % (inkl. Mehrwertsteuer)
aus dem 10-Jahres-Erbbauzins.
Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der von uns vermittelte Käufer durch einen
Vorkaufsberechtigten ersetzt wird.
Bei Bestellung eines Vorkaufsrechtes beträgt die Provision 1,19 % (inkl. Mehrwertsteuer)
vom Verkaufswert des Grundbesitzes.
Für Dritte bestimmte Zahlungen oder Leistungen (z.B. Kautionen, Kaufpreise, Mieten etc.)
sind direkt an den jeweiligen Vertragspartner zu entrichten und können von uns nicht
entgegengenommen werden.
Unkostenersatz, d.h. Ersatz für besondere Aufwendungen, wie Inserate, Reisen etc., ist nur
dann zu leisten, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind wir auf unbestimmte Zeit beauftragt. Ein Widerruf
kann nur schriftlich erfolgen.
Alle genannten Provisionssätze verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (Stand
01.01.2012). Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen oder verringern, so
verändert sich dementsprechend der Provisionssatz.
Die Maklercourtage ist verdient und zur Zahlung fällig bei Abschluss des notariellen
Kaufvertrages bzw. bei Unterzeichnung des Mietvertrages für Wohn- oder Gewerberäume.
Spätere Vertragsauflösung oder Nichteintritt des damit bezweckten Erfolges ist unschädlich
– der Provisionsanspruch bleibt bestehen.

§ 3 Notarielle Beurkundung bzw. Abschluss Mietvertrag

Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Abschluss des Miet-/ Kaufvertrages und auf eine
Ausfertigung des Miet-/ Kaufvertrages. Bei notariellen Miet-/ Kaufverträgen hat der Makler
das Recht im Miet-/ Kaufvertrag seinen Courtageanspruch in Form einer Maklerklausel mit
beurkunden zu lassen. Die Kosten der notariellen Beurkundung trägt der Käufer.
§ 4 Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Miet-/ Kaufvertrages entsprechen der Erwerb der Immobilie im Wege
der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen Anteilen sowie der Erwerb eines
anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers. Wird ein durch uns nachgewiesenes oder
vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von fünf Jahren danach
jedoch gekauft, so ist die hierfür vereinbarte Courtage, abzüglich der für den durch Pacht-
oder Mietvertrag bereits gezahlten Courtage, zu zahlen.
§ 5 Schadensersatz
Alle Angebote in Form von Exposés und sonstigen objektbezogenen Daten in schriftlicher
und elektronischer Form sind streng vertraulich und nur für den Interessenten bestimmt.
Erlangt ein Dritter durch Verschulden des Interessenten Kenntnis von den Angeboten und
kommt es zum Abschluss eines Kauf-/ Mietvertrages des Dritten mit dem nachgewiesenen
Objekteigentümer, ist der Interessent der Firma ZeitWerk Immobilien GmbH
(haftungsbeschränkt) gegenüber zum Schadensersatz in voller Höhe der entgangenen
Provision verpflichtet. Angebotene Objekte gelten als bisher unbekannt, wenn der
Empfänger bei Erhalt des Angebotes nicht unverzüglich, d.h. bis spätesten innerhalb von
drei Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots, das Gegenteil nachweist. Ist dem
Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies unter
Offenlegung seiner Informationsquelle schriftlich mitzuteilen.
§ 6 Haftung
Unsere sämtlichen Objektangaben basieren auf uns erteilten Informationen Dritter, sie
wurden gewissenhaft wiedergegeben, eine Gewähr für ihre Richtigkeit kann jedoch nicht
übernommen werden. Vom Makler erstellte Exposés stellen lediglich eine Vorabinformation
dar. Als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. Eine Haftung
für unrichtige Angaben ist bei fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Die Abtretung von
Schadensersatzansprüchen durch Auftraggeber bzw. Interessenten ist ausgeschlossen. Die
Firma ZeitWerk Immobilien GmbH (haftungsbeschränkt) ist nicht verpflichtet, dem höchsten
oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Zwischenverkauf, Zwischenvermittlung
sowie Irrtum bleiben vorbehalten.
§ 7 Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame
Bestimmungen werden zwischen den Parteien durch Regelungen ersetzt, die den
wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommen und im Übrigen der
vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderlaufen.
Unter Kaufleuten gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Nürnberg. Ansonsten gilt die
gesetzliche Regelung.